Die städtischen Häuser für Kinder haben den gesetzlichen Auftrag zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Sie unterstützen die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Personen. Kinder mit und ohne Behinderung werden nach Möglichkeit gemeinsam gebildet, erzogen und betreut. Soziale Integration wird gefördert, die Entwicklung der Geschlechtsidentität wird unterstützt. Die Kinder gestalten ihre Bildungsprozesse aktiv mit und erwerben über die Übernahme von Verantwortung soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur demokratischen Teilhabe. Vielfältige sprachliche Anregungen unterstützen die Sprachentwicklung und Kommunikationsfähigkeit aller Kinder.
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