„Sehr geehrte Eltern,
wie Sie ja wahrscheinlich schon aus den Medien entnommen haben, hat sich die Lage in Sachen Corona-Virus nach Ansicht des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege geändert und es wurde mit Datum 06.03.2020 – und mit Inkrafttreten am 07.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, in der sich u.a. folgende Aussagen finden:
· Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten.
Risikogebiete: Südtirol (entspricht Provinz Bozen) in der Region Trentino-Südtirol, Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
· Der Ansteckungsverdacht besteht, wenn die Person dort mindestens einen 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person im Abstand von weniger als 75 cm hatte. Dieses Kriterium grenzt deshalb den Aufenthalt von der bloßen Durchreise ab. Kein Aufenthalt im Sinne der Ziffer 1 der Verfügung wird in der Regel bei einem bloßen Toilettengang, einem Tankvorgang oder einer üblichen Kaffeepause gegeben sein.
· Eltern können in diesen Fällen Schulen und Betreuungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen und Schulen und Betreuungseinrichtungen dürfen Kinder nicht aufnehmen.
Sie als Eltern oder Sorgeberechtigte müssen die Schule aktiv darüber informieren, ob Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Bitte beachten Sie diese Allgemeinverfügung und schicken Sie Ihr Kind, Ihre Kinder nicht zur Schule und nicht in Kinderbetreuungseinrichtungen, falls die oben genannten Vorgaben erfüllt sind.“